He explains his Patents and his Processes against Judges of court of
appeal and 
against Judges of district court - of Düsseldorf - Germany

Dr.-Ing. Th. SARTOROS

 

IL BREVETTO "ANTIKYTHERA MECHANISMUS" DPMA Nr. 10 2010 105 501
SI VENDE AL PREZZO DI : 265.000,-- € + 19% MWSt

PATENT "ANTIKYTHERA MECHANISM" TO SELL DPMA Nr. 10 2010 105 501

PRICE 265.000,-- € + 19% Tax (MWSt)

 

                                           PRESSEMITTEILUNG Nr. 5 (vom 6. April 2016)

 

 

(Die Angriffe der "GEHEIMEN" in Febr./März 2016 und des 24. Senats OLG-D´dorf

                                                                     oder

die Allianz der Prozessunfähigen in LG/OLG-Richtertalaren mit den "GEHEIMEN"

 

                         DIE ANGRIFFE DER GEHEIMEN

 

Am 12. Febr. 2016 haben die "GEHEIMEN" erneut (zum vierten Mal innerhalb der letzten 12 Monate) die PC-Anlage des Klägers angegriffen und lahm gelegt; mehrere Dateien gelöscht, verschoben, versteckt und den Rechner unbrauchbar gemacht.

 

Das Land NRW wird hiermit als Verantwortlich für die Angriffe der "GEHEIMEN" angeklagt. Die OLG-D´dorf Richter wissen Bescheid und genehmigen die Angriffe.

 

In der Zeit danach (Febr./März 2016) schlichen die GEHEIMEN in die Wohnung des Klägers ein, und entwendeten fünf (5) Speichersticks (davon 2 eingewickelt in Notiz-papier mit handschriftlichen Anmerkungen über Inhalt von 2 GB, no Name Produkt; 1 Speicherstück mit 16 GB Kapazität und verschiebbarer Abdeckung des Anschlus-ses, Farbe Schwarz, Fabrikat unbekannt; 1 Speicherstick, silberne Farbe, mit kleiner Kette und 2 GB Kapazität, mit Inhalt der Homepage www.sartoros-dr-ing.de;

1 Speicherstick Fabrikat Toshiba, mit 16 GB Kapazität, original verpackt und noch nicht benutzt, sowie einen Schlüssel mit anhängender Kette.

 

    DER BESCHLUSS VOM 8. MÄRZ 2016 DES 24. SENATS DES OLG-DÜSSELDORF

 

Am 8. März 2016 erging ein Beschluss zu OLG-Az 24 U 131/15 des gesteuertenOLG-Gremiums (Fr. Hartung (sie ist keine Vorsitzende Richterin)/Fr. Goldschmidt-Neumann/Fr. Hause (letztere nur LG-Richterin) und wiesen die BERUFUNG gegen das URTEIL vom 17.7.2015 zu LG-D´dorf Az 2b o 102/14 der Einzelrichterin Fr. Brecht

nach § 522 ZPO als nicht interessant für die Fortentwicklung des Rechts ab; als Begründung stellte das Gremium die unwahre Behauptung der angeblichen "Verjährung der Ansprüche" auf. Hierbei beging das OLG-Gremium mehrere Rechtsbeugungen und Rechtsverletzungen, wie seitens der Fr. Brecht verschlüsselt bestellt war. (Der Leser kann sich vom Artikel "der prozessunfähige RA Plötzgen" informieren; zu finden in der Homepage des Klägers unter dem Suchbegriff "Oberlandesgericht Düsseldorf"

 

DIE 2b ZIVILKAMMER DES LANDGERICHT-DÜSSELDORF; DIE 9e AUFSCHIEBUNG

 

Der am 23. Sept. 2015 festgesetzte Verhandlungstermin 23. März 2016 für die seit 15,5 Jahre blockierte (seitens Fr. Stockschlaeder-Nöll (LG), H. Malsch (OLG), Fr. Baan (OLG)) Amtshaftungsklage 2b o 271/01, ist am 12. Okt. 2015 seitens Fr. Stockschlaeder-Nöll der 2b Zivilkammer (nach Antrag des RA Stefan Minnerop des beklagten Landes NRW), auf den 13. Apr. 2016 verschoben worden. (siehe auch Antwort an RA St. Minnerop, zu finden unter dem Suchbegriff "Landgericht Düsseldorf").

 

Am 30. März 2016 hat die Fr. Stockschlaeder-Nöll die Rechtsvertreter des Klägers (RAe Schmitz-Witte & Collegen in Essen) mit einer "Verfügung" informiert (erhalten 4.4.2016), dass der für den 13. Apr. 2016 festgesetzte Verhandlungstermin für Az2b o 271/01 fraglich geworden ist, weil die aus OLG zurück geforderten Akten dort nicht entbehrlich sind und wegen vordringlicher Sachen eine Entscheidung bis 13.4.2016 über die Anhörrüge vom Sept. 2015 nicht erfolgen kann. Sie fragt, ob sie den Sitzungstag ohne Akten und ohne vorherige OLG-Entscheidung über die Anhörrüge durchführen könnte.

 

Hierbei handelt es sich um eine Verschleierung der neunten (9en) v.A.w. Aufhebung

und Verschiebung des Verhandlungstermins für die Amtshaftungsklage 2b o 271/01

 

Die Blockade dauert Jahre an, und der informierte NRW-Justizminister schaut nur zu

 

ZUSAMMENHANG DES DIEBSTAHLS DER 5 SPEICHERSTICKS, DES BESCHLUSSES VOM 8.3.16 DES 24. OLG-SENATS UND DER 9en AUFSCHIEBUNG v.A.w DES LG-TERMINS

 

Es ist offensichtlich, dass die Forcierung des rechtswidrigen OLG-Beschlusses zu Az 24 U 131/15 vom 8.3.2016 gez. Fr. Hartung/Fr. Goldschmidt-Neumann/Fr. Hause, sowie die neue Verschiebung v.A.w. des Verhandlungstermins 13.4.2016 fürs die seit 15,5 Jahre blockierte Amtshaftungsklage 2b o 271/01, mit dem neuen Diebstahl der 5 Speichersticks zusammenhängen.

 

Nachdem die "GEHEIMEN" im Rechner, in der Wohnung und in der Fabrik nichts Strafbares entdeckt haben (also keine Waffen, keine Explosive, keine Bombe vorbereitenden Arbeiten), entwendeten und suchten sie in den 5 Speichersticks, in der Hoffnung irgendeine belastende Einzelheit den (OLG-) Richtern vorlegen zu können, um den Prozess Az 2b o 271/01 weiterhin zu blockieren.

 

Bis die Daten aus den 5 Speichersticks seitens der OLG-Richter ausgewertet werden,

werden einige Monate verstreichen. Der Kläger muss also volens/nolens abwarten.

 

Und vielleicht wird der Kläger (wie ObStAnw Jörg HILLINGER) als Opfer eines (besser geplanten Mordes oder) "Autounfalls", als am 16. Apr. 2008, auf der Autobahn A5, südlich von KARLSRUHE, der Fall war. (Siehe "GEHEIMDIENSTE"). Nach Ableben (oder Mord) des Klägers könnten die in dem Komplott eingeweihten und intrigie-renden LG-Richterinnen, wegen angeblichem Stillstand des Verfahrens, oder wegen Versäumnis des fehlenden Klägervertreters, ohne auf den Inhalt der Klage (Schaden verursacht aufgrund der Verbrechen des FA-Mettmann) einzugehen, die Klage 2b o 271/01 auch kostenpflichtig zurückweisen.

 

Danach würden NRW und BRD die Hände (wie Pontius Pilatus) in Unschuld waschen. Der Staatsanwalt wird auch ein Maulkorb verpasst, bis die Sache vergessen ist. (siehe auch Mord an OStAnw Jörg Hillinger, oder www.ivan-zillic.de)

 

VERGLEICH DER ABWICKLUNG VON 2 KLAGEVERFAHREN bei LG/OLG-DÜSSELDORF

 

Zum Vergleich: Das Regressverfahren 2b o 102/14 gegen den prozessunfähigenRA Plötzgen ist auf der anderen Seite von der gesteuerten und hassgefüllten LG-Einzelrichterin, Fr. Brecht, mit vielen Rechtsbeugungen forciert worden; sie hat über hunderte von Beweisen für die schadenverursachenden Handlungen des prozess-unfähigen RA Plötzgen ignoriert, um den Kläger zu schädigen; Sie hat danach in ihrem Urteil vom 17.7.2015 die ANWEISUNG an die OLG-Richterinnen (Fr. Hartung/

Fr. Goldschmidt-Neumann/Fr. Hause (letzte nur LG-Richterin !) verschlüsselt übermittelt, den Kläger, wegen seiner Prozesse gegen das Recht biegenden LG/OLG-Richter, zu bestrafen. Zumal Fr. Brecht wegen Prozessfehler/ZPO-§-Unwissen/ ignorieren der BGH/BVerfG-Rechtsprechung/Rechtsbeugungen und Rechtsver-dreungen, sowie sadistische Handlungen, seitens des Klägers oft kritisiert war.

 

Das o.g. Gremium des OLG-24. Senats, unter Federführung des Fr. Hartung, vollzog innerhalb 5 Monaten die Vollstreckung der LG-Anweisung bzw. der Fr. Brecht und mittels Aufstellung von unwahren Behauptungen (über angeblicher Verjährung der Ansprüche) versperrte dem Kläger den Rechtsweg zum BGH, damit das UNRECHT obsiegt. Eine Anhörrüge ist ebenfalls ignoriert und somit das Recht unterhöhlt.

 

Die vom 24. Senat OLG-D´dorf gegen den Kläger "gehetzte JUSTIZKASSE HAMM", zur EINTREIBUNG der Gebühren, bevor noch der OLG-Beschluss verkündet wurde !

 

Die zügige Abweisung am 8.3.2016 der Berufung 24 U 131/15 (gegen das Urteilder Fr. Brecht zu Az 2b o 102/14) seitens des o.g. Gremiums (Fr. Hartung/Fr. Gold-schmidt-Neumann/Fr. Hause) und die Vollstreckungsankündigungen vom 18.12.15 ! und vom 20.3.2016 !! der Justizkasse Hamm, für die angeblich fälligen Gerichtsgebühren der Berufung, bevor noch (18.12.2015) der OLG-Beschluss vom 8.3.2016 verkündet oder rechtskräftig wurde !!, bringen den Beweis dafür, dass die Lücken des geltenden Rechts seitens Prozessunfähigen LG/OLG-Richterinnen missbraucht werden und die Justizkasse Hamm vom OLG-Düsseldorf (24. Senat) "gehetzt" wird.

 

Die Amtshaftungsklage 2b o 271/01 ist wie gesagt seitens LG-D´dorf und OLG-D´dorf

(zuständig der 18. Senat) bislang 15,5, Jahre blockiert, aber das Regressverfahren 2b o 102/14 einschl. Berufung mit OLG-Az 24 U 131/15 in kurzer Zeit (mit vielen Rechtsbeugungen) gegen den Kläger erledigt.

 

WAS SAGEN ANDERE ÜBER DIE JUSTIZ DER BANANENREPUBLIK "D"

 

Die seitens "Norbert Blüm" in seinem Buch "EINSPRUCH" beschriebenen LG/OLG-Richter, Personen, und Gerichtsfälle bestätigen. dass die OLG-Richter als Vollstreckungsorgane der LG-Anweisungen wirken, und erklären warum hier den Vorrang der Bestrafung des Klägers geben.

 

Die benannten LG/OLG-Richterinnen (Fr. Brecht/Fr. Hartung/Fr. Goldschmidt-Neumann/Fr. Hause) zeigen abermals mit Ihren Beschlüssen reine Willkür und beweisen somit, wie das geltende Recht in der Bananenrepublik D (D wie D´dorf) schließlich stranguliert wird. Das deutsche Volk singt deshalb das Lied:

 

                     DAS DEUTSCHE VOLKSLIED ÜBER DIE JUSTIZ

 

"Vor der deutschen Justiz und auf hoher See ist man in Händen Gottes"

 

 

DIE NOTWENIDKEIT DAS RECHT UND DIE BÜRGER VON ANGRIFFEN DER "GEHEIMEN" ZU SCHÜTZEN

 

 

Die oben angezeigten Tatsachen offenbaren die Notwendigkeit des Schutzes des Rechts, gegen die Unterhöhlung von innen.

 

Die gesteuerten Angriffe der "GEHEIMEN" und die damit verursachten Kosten müssen effektiver kontrolliert werden.

 

Der Rechtsgrund der Angriffe der "Geheimen" darf nicht verheimlicht werden, wenn keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit besteht.

 

Hoffentlich begreifen es die zuständigen Länder- und Bundes-Justizminister, sowie die höheren Gerichte und ergreifen bald wirksam Massnahmen/Reformen zum Schutz des Rechts und der Bürger.

 

 

v.i.S.d.P.: Dr. Th. Sartoros, 45219 Essen, Tel./Fax: 0049-2054-4073;

                   www.sartoros-dr-ing.de;   Email: Questo indirizzo email è protetto dagli spambots. È necessario abilitare JavaScript per vederlo.

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